Zum 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Beschäftigen sind seitdem verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, welche es Hinweisgebern ermöglicht, auf Missstände im Betrieb hinzuweisen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Ab dem 1.12.2023 gilt dies auch für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
Die Plattform Mein Hinweisgeberschutz.digital ist mit den aktuellen Richtlinien aus dem Hinweisgeberschutzgesetz konform. Als digitale Cloud-Lösung bietet sie Ihrem Unternehmen ein vollkommen geschlossenes System und erfüllt umfassend die Anforderungen von Diskretion sowie des allgemeinen Datenschutzes.
Profitieren Sie von einer rundum sicheren und flexiblen Online-Lösung, die nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern auch Ihr Unternehmen langfristig schützen kann.
Vertraulichkeit und Diskretion stehen bei der Übermittlung von Hinweisen jeglicher Art natürlich an allererster Stelle. Je nach Grundlage und Schwere des Sachverhaltes ist jedoch zu differenzieren, auf welchem Wege sich ein Beschäftigter an die interne Meldestelle wenden möchte, wenn er Informationen zur Verfügung stellen will. Mein Hinweisgeberschutz.digital bietet daher schriftliche sowie telefonische Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und stellt es dem Hinweisgeber frei, inwieweit dieser seine eigene Identität preisgeben möchte.
Der Hinweisgeber kann zwischen anonymer, geheimer und sichtbarer Kontaktaufnahme entscheiden. Während die anonyme Methode keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers zulässt, ermöglicht der geheime Modus das Stellen von Rückfragen an eine vom Hinweisgeber eigens gewählte und hinterlegte Kontaktadresse. Im sichtbaren Modus stellt der Hinweisgeber seine Kontaktdaten nach eigenem Ermessen frei zur Verfügung.
Die übermittelten Daten gelangen nun auf sicherem Wege in das System der individuellen internen Meldestelle und können von Seiten des Hinweisgeberschutz-Beauftragten geprüft und bearbeitet werden, bis es zur ordnungsgemäßen Klärung des Sachverhaltes kommt. Die Cloud-Lösung ist derart verschlüsselt, dass lediglich und ausschließlich die für die Abarbeitung des Falles verantwortliche Person Zugriff auf die bereitgestellten Daten hat.
Durch das klare und aufgeräumte Design ist eine intuitive und leicht erlernbare Bedienung der Anwendung möglich.
Sie interessieren sich für eine digitale interne Meldestelle in Ihrem Betrieb oder haben Rückfragen zu Mein Hinweisgeberschutz.digital? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wir stehen Ihnen jederzeit telefonisch sowie schriftlich zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Fragen.
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